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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe

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Umgang mit Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Betreuungsverfügungen

Inhouseseminar Altenpflegeträger Hannover

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Haftungsfragen in der Behindertenhilfe

Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Brandenburg

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

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Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

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Änderungen im Betreuungsrecht ab 2023 / Aufsichtspflicht und Haftung

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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Seniorenclub Wallotstraße (Wallotstraße 4, 14193 Berlin)

10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Sinn und Nutzen eines Testaments

Seniorenclub Herthastraße (Herthastraße 25a, 14193 Berlin)

10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023

Kommunales Bildungswerk Berlin

Nähere Informationen und Anmeldung

Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023

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Sinn und Nutzen eines Testaments

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Reform des Betreuungsrechts ab 01.01.2023

Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg

Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

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Rechtliche Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Seniorenclub Herthastraße (Herthastraße 25a, 14193 Berlin)

10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

(Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Paritätische Akademie

Nähere Informationen

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) für Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe

Online-Seminar

Paritätische Akademie

Nähere Informationen

Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

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Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023

Kommunales Bildungswerk Berlin

Nähere Informationen und Anmeldung

Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes /

Schnittstellenprobleme Eingliederungshilfe und Pflege

Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg

(Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Paritätische Akademie

Nähere Informationen

Vorbereitung auf Einzelverhandlungen entgeltfinanzierter Angebote mit dem Schwerpunkt besondere Wohnformen

Paritätische Akademie

Vorbereitung auf Einzelverhandlungen entgeltfinanzierter Angebote zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten/ Schwerpunkt Soziale Psychiatrie

Paritätische Akademie

Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Umsetzungsprobleme des BTHG

Kommunales Bildungswerk Fachtag

Nähere Informationen und Anmeldung

Aufsichtspflichten im Lichte von Personenzentrierung und Selbstbestimmung

Mitarbeiterseminar Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes

Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe
Nähere Informationen und Anmeldung

(Sozialrechtliche) Leistungen für Menschen mit Autismusspektrumstörung

Mitarbeiterseminar Behindertenhilfeträger Berlin

Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

Kommunales Bildungswerk Berlin

Aufsichtspflichten im Lichte von Personenzentrierung und Selbstbestimmung

Mitarbeiterseminar Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Änderungen durch das BTHG - insbesondere Gesamtplanverfahren und TIB

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

„Anwältin - erfolgreich trotz Kindern“ – Mutter­schutz­re­ge­lungen, Versor­gungswerke, Ehegat­ten­splitting

Webinar beim virtuellen Deutschen Anwaltstag

Das Behindertentestament im Lichte des Bundesteilhabegesetzes

Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

Kommunales Bildungswerk Berlin

Sinn und Nutzen eines Testaments - insbesondere des Berliner Testaments

Öffentlicher Vortrag im Interkulturellen Stadtteilzentrum, Nehringstraße 8, 14059 Berlin, Beginn: 14.00 Uhr (Forum der Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf)

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

Kommunales Bildungswerk Berlin

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

BdB LV Berlin

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe

Haftungsfragen in der Behindertenhilfe

Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Brandenburg

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

Kommunales Bildungswerk Berlin

BTHG - was ab 01.01.2020 auf die Betroffenen zukommt

19. Berliner Fachtagung Betreuungsrecht

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

BdB LV Brandenburg

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Niedersachsen

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Schenkung zu Lebzeiten

Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Immobilien im Alter – Sicherung des Lebensabends durch Verkauf oder Nießbrauch

Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf, Rathaus Charlottenburg, Bürgersaal, 3. OG, 16 - 20 Uhr

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz in der besonderen Wohnform ab 2020

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Inhouseschulung für Mitarbeiter*innen, Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

Kommunales Bildungswerk Berlin

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Inhousevortrag Betreuungsverein Oranienburg

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für gesetzliche Betreuer

Inhouseschulung Betreuungsbüro Templin

Sinn und Nutzen eines Testaments

Vortrag in der Kanzlei Vandrey & Hoofe

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Inhouseschulung für Mitarbeiter*innen, Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Kommunales Bildungswerk Berlin

Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Seniorenvertretung Charlottenburg-Wilmersdorf, Rathaus Charlottenburg, Minna-Cauer-Saal, 15 - 17 Uhr

Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

Rechtliche Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Inhouseschulung Betreuungsverein Oranienburg

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Erbrecht trifft Sozialrecht: Erbenregress, Schenkungsrückforderung und mehr

Vortrag beim Arbeitskreis Erbrecht des Berliner Anwaltsvereins

Gesetzliche Betreuung / Bundesteilhabegesetz

Angehörigenvortrag stationärer Behindertenhilfeträger Brandenburg

Betreuungsrecht und Haftungsfragen in der Behindertenhilfe

Inhouseschulung stationärer Behindertenhilfeträger Berlin

Änderungen durch das BTHG ab 2018 für rechtliche Betreuer

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Niedersachsen

Rechtsprobleme an der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege

18. Berliner Fachtagung Betreuungsrecht

Referentin bei der Fortbildung Fachberater*in Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

Rechtsprobleme an der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege

Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e.V.

Rechtsprobleme an der Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege

Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e.V.

Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Die Rechte erwachsener Menschen mit Behinderung

Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin

Neuerungen durch das BTHG / Fragen zum Behindertentestament

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Fürstenwalde

Neuerungen durch das BTHG / Fragen zum Behindertentestament

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab 2018 - Auswirkungen auf die betreuungsrechtliche Praxis

Regionalgruppentreffen BdB Berlin

Referentin bei der Fortbildung Fachberater/In Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

Testamente zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Angehörigenvortrag Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe

Inhouseschulung stationärer Behindertenhilfeträger Berlin

Die Rechte erwachsener Menschen mit Behinderung

Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin

Haftungsfragen in der Behindertenhilfe

Inhouseschulung Behindertenhilfeeinrichtung Hannover

Die Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz ab 2018 - Auswirkungen auf die betreuungsrechtliche Praxis

17. Berliner Forum Betreuungsrecht, Kommunales Bildungswerk

Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe

Inhouseschulung stationärer Behindertenhilfeträger Berlin

Schenkungen zu Lebzeiten und deren rechtliche Folgen

Vortrag im interkulturellen Stadtteilzentrum, Nehringstraße 8, 14059 Berlin, Beginn: 14.30 Uhr

Rechtsänderungen 2017 und 2018: Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege, Bundesteilhabegesetz

Inhouse-Seminar Betreuungsbehörde LK Oberhavel

Referentin bei der Fortbildung Fachberater/In Autismus-Spektrum

Institut für Fortbildung, Beratung und Forschung in der Behindertenhilfe

Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe

Inhouseschulung stationäre Behindertenhilfeträger Berlin

Das Bundesteilhabegesetz

Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin

Das Bundesteilhabegesetz

Angehörigeninformationsveranstaltung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Inhaltliche und strukturelle Auswirkungen des BTHG auf die Eingliederungshilfe

BAG Wohnen MEH Berlin

Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017

Kommunales Bildungswerk Berlin

Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017

Inhouse-Seminar BdB LV Mecklenburg-Vorpommern Walkendorf

Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017

Kommunales Bildungswerk Berlin

Die Änderungen durch die Pflegestärkungsgesetze II und III

Inhouse-Schulung Jugend- und Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Änderungen in der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege ab 2017

Inhouse-Seminar BdB LV Brandenburg Neuruppin

Betreuungsrecht und Haftungsfragen in der Behindertenhilfe

Inhouse-Schulung Behindertenhilfeeinrichtung Berlin

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Angehörigenvortrag Altenpflegeeinrichtung Berlin

Die Änderungen in der Pflegeversicherung ab 2017

Elterninformationsabend Parzivalschule Berlin

Die Änderungen durch das BTHG sowie PSG II und III

Seminar Betreuungsverein NRW Dortmund

Themen unserer Seminare für Behindertenhilfeeinrichtungen

DAS BUNDESTEILHABEGESETZ

Das Seminar richtet sich an stationäre Einrichtungen und ambulante Dienste. Es werden die wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz dargestellt. Es werden das neue Gesamtplanverfahren im SGB XII und das neue Bedarfsfeststellungsinstrument (bpsw. TIB Berlin, ITP Brandenburg) erläutert. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen vertraglichen Regelungen in der Eingliederungshilfe zur Verhandlung neuer Rahmenverträge und Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen erläutert. Soweit deren Umsetzung in einzelnen Bundesländern erfolgt ist, wird dies beim Seminar jeweils berücksichtigt. Das neue Recht der Eingliederungshilfe ab 2020 und die Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 2023 werden ausführlich erläutert.

HAFTUNGSFRAGEN IN DER BEHINDERTENHILFE

Einrichtungsleitung und Mitarbeiter*innen sind regelmäßig mit der Frage konfrontiert, ob ihr Handeln oder Nicht­handeln gegen bestehende Aufsichtspflichten ver­stößt und zu einer Haftung der Einrichtung oder der Mitarbeiter*innen führt.

Im Seminar wird dargestellt, für welche Schäden die Einrichtungsleitung und die Mitarbeiter*innen haften und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich ergeben können. Es wird erläutert, wann Aufsichtspflichtverletzungen vorliegen und wie sie vermieden werden können.

Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen" (siehe unten) verbunden werden.

FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN

Das Seminar beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und der Umsetzung von freiheitsent­ziehenden Maßnahmen in stationären Einrichtungen. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung wer­den aufgezeigt. Es werden Handlungsmöglichkeiten der Einrichtungen gegenüber gesetzlichen Betreu­ern erläutert, wenn ein Dissens hinsichtlich der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen für den Betreuten besteht.

Es wird besprochen, unter welchen rechtlichen Vor­aussetzungen eine Zwangsbehandlung des Betroffe­nen durchgeführt werden darf. Ferner wird erläutert, wer welche Entscheidungen am Lebensende des Betroffenen treffen darf und wann das Betreuungs­gericht einzubeziehen ist.

Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Haftungsfragen in der Behindertenhilfe" (siehe oben) verbunden werden.

DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEIT

Im Seminar werden die Grundlagen des Beschäftigten- und des Bewohnerdatenschutzes im Lichte der Datenschutzs-Grundverordnung (DS-GVO) dargestellt. Es wird erläutert, welche Daten schutzbedürftig sind, wie mit den entsprechenden Daten zu verfahren ist und welche rechtlichen Konsequenzen aus Verstößen gegen Datenschutzregelungen folgen.

Ferner beschäftigt sich das Seminar mit der Ver­schwiegenheitspflicht von Geheimnisträgern nach § 203 StGB und mit der arbeitsvertraglich vereinbar­ten Verschwiegenheitspflicht. Es werden deren jewei­lige Inhalte und Grenzen erläutert. Darüber hinaus werden die rechtlichen Konsequenzen eines Versto­ßes gegen Verschwiegenheitspflichten dargestellt.

UMGANG MIT GESETZLICHEN BETREUERN UND VORSORGEBEVOLLMÄCHTIGTEN

Der Umgang mit gesetzlichen Betreuern und Vorsor­gebevollmächtigten bringt im Arbeitsalltag Fragen und Probleme mit sich, die das vorliegende Seminar beantworten wird:

  • Notwendigkeit der gesetzlichen Betreuung / Voraussetzungen für die Betreuerbestellung
  • Umfang der Betreuerbestellung bzw. einer Vorsorgevollmacht
  • Änderungen und Ende der Betreuerbestellung / Beendigung einer Bevollmächtigung
  • Aufgaben des Betreuers bzw. Bevollmächtigten und rechtliche Grenzen des Handelns
  • Unterbringung nach BGB und PsychKG / freiheitsentziehende Maßnahmen
Themen unserer Seminare für Altenpflegeeinrichtungen

HAFTUNSFRAGEN IN DER ALTENHILFE

Heimleitung und Pflegepersonal sind immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob und unter welchen Voraussetzungen sie bei Gesundheits- oder Vermögensschäden haften, die der zu pflegenden Person oder Dritten entstanden sind.

Im Seminar wird dargestellt, für welche Schäden die Heimleitung und das Pflegepersonal haften und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich ergeben können. Es wird erläutert, wann Aufsichtspflichtverletzungen vorliegen und wie sie vermieden werden können. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zur Haftung von Pflegeheimen bei Stürzen und anderen Schadensereignissen werden dargestellt.

Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Freiheitsentziehende Maßnahmen" (siehe unten) verbunden werden.

FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN

Das Seminar beschäftigt sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und der Umsetzung von freiheitsent­ziehenden Maßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung wer­den aufgezeigt. Es werden Handlungsmöglichkeiten der Heime gegenüber gesetzlichen Betreu­ern erläutert, wenn ein Dissens hinsichtlich der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen für den Betreuten besteht.

Es wird besprochen, unter welchen rechtlichen Vor­aussetzungen eine Zwangsbehandlung des Betroffe­nen durchgeführt werden darf. Ferner wird erläutert, wer welche Entscheidungen am Lebensende des Betroffenen treffen darf und wann das Betreuungs­gericht einzubeziehen ist.

Das Seminarthema kann mit dem weiteren Thema "Haftungsfragen in der Altenhilfe" (siehe oben) verbunden werden.

DATENSCHUTZ / VERSCHWIEGENHEIT

Im Seminar werden die Grundlagen des Beschäftigten- und des Bewohnerdatenschutzes im Lichte der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) dargestellt. Es wird erläutert, welche Daten schutzbedürftig sind, wie mit den entsprechenden Daten zu verfahren ist und welche rechtlichen Konsequenzen aus Verstößen gegen Datenschutzregelungen folgen.

Ferner beschäftigt sich das Seminar mit der Ver­schwiegenheitspflicht von Geheimnisträgern nach § 203 StGB und mit der arbeitsvertraglich vereinbar­ten Verschwiegenheitspflicht. Es werden deren jewei­lige Inhalte und Grenzen erläutert. Darüber hinaus werden die rechtlichen Konsequenzen eines Versto­ßes gegen Verschwiegenheitspflichten dargestellt.

Themen unserer Angehörigenvorträge

DAS BUNDESTEILHABEGESETZ

Der Vortrag richtet sich an Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte. Er gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz, die zum 01.01.2018 in Kraft getreten sind, sowie die Eingliederungshilfereform, die ab 01.01.2020 in Kraft treten wird.

Inhaltliche Schwerpunkte des Vortrags sind:

  • Einführung eines Teilhabeplanverfahrens im SGB IX und eines Gesamtplanverfahrens zur Beantragung von Eingliederungshilfeleistungen im SGB XII ab 2018
  • Das neue Bedarfsfeststellungsinstrument
  • Auseinanderfallen von existenzsichernden Leistungen und Eingliederungshilfeleistungen in der stationären Behinderungshilfe ab 2020
  • Neue Einkommens- und Vermögensanrechnungsregelungen ab 2020
  • Neuregelung des leistungsberechtigten Personenkreises ab 2023

TESTAMENTE ZUGUNSTEN VON BEHINDERTEN MENSCHEN

Im Vortrag wird erläutert, was ein sog. „Behinderten­testament“ ist und wann es für Angehörige von be­hinderten Menschen sinnvoll sein kann, ein solches Testament zu erstellen. Es wird insbesondere erläu­tert, warum das Sozialamt nicht auf die Erbschaft aus einem „Behindertentestament“ zugreifen kann. Es werden Inhalt und Gestaltung des „Behindertentesta­ments“ dargestellt.

UMSETZUNG VON BEHINDERTENTESTAMENTEN

Die Umsetzung von Behindertentestamenten wirft viele Rechtsfragen auf, mit denen sich der Vortrag beschäftigt. Es wird erläutert, worauf der Testaments­vollstrecker zu achten hat, um die Schutzwirkung des Testaments zugunsten des behinderten Menschen nicht aufzuheben. Es wird dargestellt, wie Auflagen im Testament an den Testamentsvollstrecker formu­liert werden sollten und welche Formulierungen nicht gewählt werden dürfen, um die Schutzwirkung des Testaments nicht zu gefährden. Es wird die drohen­de Interessenkollision eines Mit- oder Nacherben dargestellt, der zugleich zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Ferner werden Regelungen zur Ersatzerbfolge erläutert, falls ein Nacherbe vor dem behinderten Menschen (sog. Vorerben) verstirbt.

DER ERWACHSENE MENSCH MIT BEHINDERUNG

Was ändert sich, wenn ein geistig oder seelisch be­hinderter Mensch 18 Jahre alt wird? Welche Rechte und Pflichten hat er? Was müssen Eltern bedenken? Welche Anträge sind zu stellen? Welche Leistungen stehen behinderten Menschen ab 18 Jahren zu? Der Vortrag beschäftigt sich mit den Themen Grundsiche­rung und Eingliederungshilfe, Kindergeld sowie der Einrichtung der gesetzlichen Betreuung.

BETREUUNGSRECHT

In diesem Vortrag werden die Rechte und Pflichten des gesetzlichen Betreuers dargestellt. Ebenso wer­den die Grenzen der Handlungsfreiheit thematisiert und erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsverhältnis enden kann.

Themen unserer Angehörigenvorträge im Bereich Altenpflege

ELTERNUNTERHALT UND EHEGATTENUNTER­HALT BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Im Vortrag wird erklärt, unter welchen Voraussetzun­gen Kinder bzw. Ehegatten von älteren pflegebedürf­tigen Menschen, die Leistungen vom Sozialamt be­ziehen, von diesem zum Unterhalt herangezogen werden dürfen. Es werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, die eine Unterhaltspflicht reduzieren oder ganz entfallen lassen.

LEISTUNGEN DES SOZIALAMTS IM ALTER UND BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

Der Vortrag stellt die Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zur Pflege nach dem 12. Sozialgesetz­buch (SGB XII) dar. Der Vortrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe­leistungen. Es wird erläutert, wie die entsprechenden Leistungen zu beantragen sind. Ferner wird darge­stellt, welcher Rechtsschutz gegen ablehnende Ent­scheidungen möglich ist und wer unter welchen Vo­raussetzungen nach dem Tod des Leistungsbeziehers Regress an das Sozialamt zu leisten hat.

EIGENE IMMOBILIE - VERWERTUNG BEI HEIMUNTERBRINGUNG

Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung oder das Eigenheim dienen vielen Menschen zur Sicherung ihres Ruhestands. Tritt Pflegebedürftigkeit ein und erfolgt aufgrund dessen der Umzug in ein Pflegeheim, sind viele Betroffene zur Verwertung der eigenen Immobilie gezwungen, um die Kosten der Heimunterbringung zu decken. Im Vortrag wird u.a. erläutert, wie eine Immobilie verwertet werden kann, die noch durch anderweitige Rechte wie Nießbrauch belastet ist. Es wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen das Sozialamt die Verwertung der Immobilie verlangen kann. Ferner wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Kinder, die zum Elternunterhalt herangezogen werden, eine Immobilie zu verwerten haben, um den Unterhalt leisten zu können.

SCHENKUNG ZU LEBZEITEN

Der Vortrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Schenkung zu Lebzeiten. Es wird erläutert, was eine Schenkung rechtlich bedeutet und wie sie vollzogen wird. Ferner wird dargestellt, wann und warum eine Schenkung zurückzufordern ist (u.a. Sozialhilferegress, Widerruf einer Schenkung, Pflichtteilsergänzungsanspruch).

PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT

Geschäftsfähige Menschen können an andere eine Vorsorgevollmacht zum Besorgen ihrer Angelegen­heiten erteilen und in einer Patientenverfügung fest­legen, ob und wie in bestimmten Lebenssituationen bei ihnen medizinische Behandlungen durchgeführt werden sollen.

Der Vortrag erläutert, was Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind und welche inhaltliche Ausgestaltung für eine optimale Vorsorge sinnvoll und erforderlich ist.

VOLLZIEHUNG VON PATIENTENVERFÜGUNGEN

Der Vortrag beschäftigt sich mit den Fragestellun­gen rund um die Umsetzung von Patientenverfügun­gen. Es wird erläutert, wann die Patientenverfügung in Kraft tritt und was der Vorsorgebevollmächtigte / gesetzliche Betreuer und Dritte (Pflegeeinrichtung, Krankenhaus etc.) bei der Umsetzung zu beachten haben. Es wird dargestellt, wie der mutmaßliche Wille des Betroffenen umgesetzt werden soll, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist oder die Verfügung nicht auf die konkrete Erkrankungssituation passt. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen wird vorgestellt.

Themen unserer Vorträge zum Erbrecht

SINN UND NUTZEN EINES TESTAMENTS

Der Vortrag beschäftigt sich mit sämtlichen Fragen rund um das Testament. Wozu benötige ich ein Tes­tament? Was habe ich bei dessen Gestaltung zu be­denken? Macht ein Berliner Testament Sinn? Welche Formvorschriften sind zu beachten? Wann muss ich ein Testament notariell beurkunden lassen?

Ferner wird im Vortrag erklärt, was gesetzliche Erb­folge ist und wem ein Pflichtteil in welcher Höhe zu­steht. Es wird erläutert, wie man mit testamentari­schen Gestaltungen Menschen einsetzen kann, die im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge nicht berück­sichtigt würden.

SCHENKUNG ZU LEBZEITEN

Der Vortrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Schenkung zu Lebzeiten. Es wird erläutert, was eine Schenkung rechtlich bedeutet und wie sie vollzogen wird. Ferner wird dargestellt, wann und warum eine Schenkung zurückzufordern ist (u.a. Sozialhilferegress, Widerruf einer Schenkung, Pflichtteilsergänzungsanspruch).

EIGENE IMMOBILIE - SICHERUNG DES ALTERS DURCH NIEßBRAUCH ODER ANDERE VERWERTUNG

Eine selbstbewohnte Eigentumswohnung oder das Eigenheim dienen vielen Menschen zur Sicherung ihres Ruhestands. Im Alter können aber hohe Aufwendungen nicht nur durch die Instandhaltung / Instandsetzung der eigenen vier Wände, sondern auch für Gesundheit und Pflege entstehen. Im Vortrag werden verschiedene Wege aufgezeigt, wie eine Immobilie durch Nießbrauch, die Vereinbarung eines Wohnrechts oder andere Verwertungswege durch die betroffene Person weiter bewohnt werden kann und trotzdem größere finanzielle Gestaltungsspielräume erlangt werden können.

TESTAMENTE ZUGUNSTEN VON BEHINDERTEN MENSCHEN

Im Vortrag wird erläutert, was ein sog. „Behinderten­testament“ ist und wann es für Angehörige von be­hinderten Menschen sinnvoll sein kann, ein solches Testament zu erstellen. Es wird insbesondere erläu­tert, warum das Sozialamt nicht auf die Erbschaft aus einem „Behindertentestament“ zugreifen kann. Es werden Inhalt und Gestaltung des „Behindertentesta­ments“ dargestellt.

UMSETZUNG VON BEHINDERTENTESTAMENTEN

Die Umsetzung von Behindertentestamenten wirft viele Rechtsfragen auf, mit denen sich der Vortrag beschäftigt. Es wird erläutert, worauf der Testaments­vollstrecker zu achten hat, um die Schutzwirkung des Testaments zugunsten des behinderten Menschen nicht aufzuheben. Es wird dargestellt, wie Auflagen im Testament an den Testamentsvollstrecker formu­liert werden sollten und welche Formulierungen nicht gewählt werden dürfen, um die Schutzwirkung des Testaments nicht zu gefährden. Es wird die drohen­de Interessenkollision eines Mit- oder Nacherben dargestellt, der zugleich zum Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Ferner werden Regelungen zur Ersatzerbfolge erläutert, falls ein Nacherbe vor dem behinderten Menschen (sog. Vorerben) verstirbt.

PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT

Geschäftsfähige Menschen können an andere eine Vorsorgevollmacht zum Besorgen ihrer Angelegen­heiten erteilen und in einer Patientenverfügung fest­legen, ob und wie in bestimmten Lebenssituationen bei ihnen medizinische Behandlungen durchgeführt werden sollen.

Der Vortrag erläutert, was Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind und welche inhaltliche Ausgestaltung für eine optimale Vorsorge sinnvoll und erforderlich ist.

VOLLZIEHUNG VON PATIENTENVERFÜGUNGEN

Der Vortrag beschäftigt sich mit den Fragestellun­gen rund um die Umsetzung von Patientenverfügun­gen. Es wird erläutert, wann die Patientenverfügung in Kraft tritt und was der Vorsorgebevollmächtigte / gesetzliche Betreuer und Dritte (Pflegeeinrichtung, Krankenhaus etc.) bei der Umsetzung zu beachten haben. Es wird dargestellt, wie der mutmaßliche Wille des Betroffenen umgesetzt werden soll, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist oder die Verfügung nicht auf die konkrete Erkrankungssituation passt. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beendigung von lebensverlängernden Maßnahmen wird vorgestellt.