Sozialrecht

Sozialrecht für Privat­mandanten

Wir beraten und vertreten Sie in folgenden sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Beratung und Vertretung hinsichtlich der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen gegenüber dem Versorgungsamt
  • Beratung und Vertretung zu Fragen des Sozialhilfebedarfs von Eheleuten und Lebenspartnern, zur Höhe des Schonvermögens, zur Durchsetzung von ambulanten und stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege, zum Elternunterhalt und Erbenregress
  • Beratung und Vertretung behinderter Menschen zu Fragen der Eingliederungshilfe gegenüber dem Leistungsträger: Durchsetzung von Kostenübernahmen für Einzelfallhilfe, ambulante Wohngemeinschaft bzw. die besondere Wohnform; Durchsetzung einer Höherstufung bei erhöhtem Bedarf und einer 1:1-Betreuung
  • Beratung und Vertretung zur Beantragung von Grundsicherung für voll erwerbsgeminderte Erwachsene und Rentner*innen; Klärung bestehender Unterhaltsansprüche; Klärung des Status „volle Erwerbsminderung auf Dauer“ für junge erwachsene Menschen mit Behinderung
  • Beratung und Vertretung zu Fragen des Kindergeldes für erwachsene behinderte Kinder; Vertretung gegenüber der Kindergeldkasse und dem Sozialhilfeträger bei Abzweigung des Kindergeldes durch das Sozialamt
  • Durchsetzung von Ansprüchen gegen die gesetzliche bzw. private Pflegepflichtversicherung: Feststellung eines Pflegegrades; Bewilligung der erforderlichen Pflegeleistungen; Durchsetzung von Rentenversicherungsansprüchen für Pflegepersonen

Sozialrecht für Behindertenhilfe­einrichtungen

Behindertenhilfeeinrichtungen, ambulante Wohngemeinschaften, ambulante Dienste und Werkstätten beraten und vertreten wir zu sämtlichen sozialrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Beratung und Verhandlung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 125 SGB IX
  • Durchsetzung von Leistungen häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V in den ambulanten Wohngemeinschaften und den besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Durchsetzung von Kostenübernahmen für Leistungsempfänger*innen gegenüber dem Leistungsträger
  • Durchsetzung von Leistungen im BFBTS (nur Berlin) für Teilnehmer*innen sowie der WfbM und dem Förderbereich für Beschäftigte
  • Erstellung von Verträgen für Beschäftigte in der Werkstatt bzw. im Förderbereich

Sozialrecht für Altenpflege­einrichtungen

Altenpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste beraten wir zu sämtlichen sozialrechtlichen Fragestellungen und übernehmen deren Vertretung oder falls erforderlich die Vertretung der Bewohner*innen bzw. der pflegebedürftigen Personen in der Häuslichkeit. Unsere Tätigkeit umfasst beispielsweise:

  • Beratung und Verhandlung von Pflegesatzvereinbarungen nach §§ 84 und 89 SGB XI
  • Begleitung bei der Gründung und dem Abschluss des Versorgungsvertrags
  • Durchsetzung von Höherstufungen pflegebedürftiger Bewohner*innen gegenüber der Pflegekasse
  • Durchsetzung von Hilfe zur Pflege für Bewohner*innen gegenüber dem Sozialamt