Behindertenhilfeeinrichtungen, Altenpflegeeinrichtungen, ambulante Wohngemeinschaften und Pflegedienste beraten und vertreten wir zu sämtlichen sozialrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Beratung und Verhandlung von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII
- Beratung und Verhandlung von Pflegesatzvereinbarungen nach §§ 84 und 89 SGB XI
- Durchsetzung von Leistungen häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V in den Einrichtungen der Behindertenhilfe gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung
- Durchsetzung von Kostenübernahmen für Bewohner/innen gegenüber dem Kostenträger
- Durchsetzung von Höherstufungen pflegebedürftiger Bewohner/innen gegenüber der Pflegekasse